Je nach Fahrzeug und Ladepunkt kannst du 9, 11, 22 KW AC 50, 75, 100 KW DC/HPC und bis zu 400 KW bei unseren HPC Ladesäulen laden.
Unsere Ladesäulen verfügen über Standard Typ2 Stecker bis 45KW und CCS Stecker bis 350KW. Die Kabellängen variieren von 5m bis 7,5m.
An unseren HPC Säulen findest du CSS Standard genormte Stecker zumeist mit Spiralkabel oder Kabelarmen um das Laden zu erleichtern.
Ganz einfach, mit jeder Kredit- oder Debitkarte und natürlich mit Apple- und Googlepay am Mobiltelefon.
Du brauchst keine APP oder Kundenkarte.
Für Ermässigungen oder Rabattaktionen steht dir ein QR Code zur Verfügung.
Stromverbrauch beim Elektroauto
Grundsätzlich wird der durchschnittliche Verbrauch aller Elektrofahrzeuge auf 15 kWh pro 100 km geschätzt. Ein Modell, welches sich unter dem Durchschnitt bewegt, ist beispielsweise der e-Golf. Das Tesla Modell S hingegen verbraucht 18,5 kWh Strom auf 100 km. Den Verbrauch deines Fahrzeuges findest du in Fahrzeugunterlagen.
WAS IST EIN ENDKUNDE
„Endkunden" bezeichnet im Sinne des HeizKG diejenigen, die ein mit Wärme oder Kälte versorgtes Nutzungsobjekt entweder als Eigentümer oder Fruchtnießer des Gebäudes oder als Wohnungseigentümer nutzen. Mieter einer (Eigentums-) Wohnung sind dann Endkunden, wenn sie mit dem Wärmeabgeber im Sinne des HeizKG einen Wärmeliefervertrag abgeschlossen haben. Endkunden im Sinne unseres Kodex sind nur Verbraucher gemäß § 1 KSchG. (Konsumentenschutzgesetz)
WAS IST FERNWÄRME
„Fernwärme" ist die Verteilung thermischer Energie in Form von Dampf oder Flüssigkeiten von zentralen oder dezentralen Produktionsquellen über ein Netz an Gebäude zur Nutzung von Raumwärme, Warmwasser oder einer Kombination davon; Unsere Wärme ist in fast allen Fällen Nahwärme weil Sie im Gebäude produziert und verteilt wird.Fernwärme hat zumindest der Versorgung von zwei unabhängigen Gebäuden auf zwei getrennten Liegenschaften zu dienen und wird überwiegend zum Fremdverkauf verwendet.
WAS IST EINE WÄRMEERZEUGUNGSANLAGE
„Wärmeerzeugungsanlagen" sind jene Anlagen, die Wärme in ein Netz einspeisen. Diese Anlagen können dem Wärmeunternehmen oder Dritten, die Wärme ins Netz einspeisen, gehören. Wärmeerzeugungsanlagen können auch auf der Liegenschaft von Kunden betrieben werden.
WAS IST DAS HEIZKG
„Heiz- und Kältekostenabrechnungsgesetz" (,,HeizKG") ist die gesetzliche Grundlage für die Aufteilung der Kosten für die Versorgung mit Wärme und Kälte in Gebäuden und wirtschaftlichen Einheiten mit mindestens vier Nutzungsobjekten sowie für die Abrechnung der Versorgungskosten, soweit die Voraussetzungen für dessen Anwendung erfüllt sind.
WAS IST EIN KONTRAKTOR
„Kontraktor" ist derjenige, der Wärme vom Erzeuger übernimmt oder selbst eine Anlage betreibt und Wärme an Endkunden auf Basis eines Wärmeliefervertrags weitergibt. Kontraktoren können Wärme in dezentralen Anlagen im Gebäude erzeugen oder Fernwärme von Fernwärmeunternehmen beziehen und gegebenenfalls mit eigenen Anlagen ergänzen.
WAS IST EIN KUNDE
„Kunden" sind Vertragspartner der Wärmeunternehmen, welche Wärme von diesen auf Basis eines Wärmeliefervertrags beziehen. Kunden können entweder Endkunden oder ihrerseits Wärmeabgeber an Endkunden sein. Es können insbesondere Endkunden, Hausverwaltungen, Gebäudeeigentümer, Kontraktoren oder Abrechnungsunternehmen Wärme vom Fern/Wärmeunternehmen beziehen.
WAS IST DIE LEISTUNGSGRENZE
„Leistungsgrenze" bezeichnet die Grenze, bis zu der vom Fernwärmeunternehmen die Errichtungstätigkeiten vorgenommen werden. Die Leistungsgrenze wird vertraglich festgelegt. Es sind unterschiedliche synonyme Begriffe in Verwendung (zB Liefergrenze).
WAS IST EIN NAHWÄRME
„Nahwärme" ist ein Begriff, der verwendet wird, um kleinere Fernwärmesysteme zu adressieren. Nahwärme wird im Sinne des Leitfadens nicht getrennt verwendet und ist daher vom Fernwärmebegriff mit umfasst.
WAS IST EIN NUTZUNGSOBJEKT
„Nutzungsobjekt" ist eine einzelne Einheit wie eine Wohnung oder ein getrennter Teil eines Bürogebäudes, in dem die Wärme genutzt wird.
WAS IST EIN WÄRMEABGEBER
„Wärmeabgeber" ist im Heizkosten-Abrechnungs-Gesetz (HeizKG) definiert und bezeichnet denjenigen, der eine gemeinsame Versorgungsanlage im eigenen Namen betreibt und Wärme oder Kälte unmittelbar an die Abnehmer oder Endkunden weitergibt oder Wärme oder Kälte vom Erzeuger übernimmt und im eigenen Namen an die Endkunden weitergibt. Wärmeabgeber können somit insbesondere Fern/Wärmeversorgungsunternehmen, Gebäudeeigentümer inklusive Eigentümergemeinschaften und Kontraktoren sein, wenn sie die Wärme oder Kälte im Sinne dieser Definition an die Abnehmer oder Endkunden weitergeben. Wenn sich Gebäudeeigentümer für die Abwicklung eines Hausverwalters oder eines Dienstleisters bedienen (welche die Wärme jedoch nicht im eigenen Namen an Endkunden weitergeben), bleiben sie dennoch Wärmeabgeber im Sinn des HeizKG.
UNSERE WÄRME/KÄLTE KOMMT ZU 100% AUS DEN EIGENEN LOKALEN PV- ANLAGEN AM GEBÄUDEDACH ODER ANDEREN GEBÄUDETEILEN UND WIRD MIT MODERNSTEN HOCHLEISTUNGS- WÄRMEPUMPEN HERGESTELLT.
WIEVIEL BEZAHLE UND BEKOMME ICH FÜR CLEAN POWER ENERGIE?
GEA? WAS SIND GEMEINSCHAFTLICHE ERZEUGUNGSANLAGEN?
Das im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankerte Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Gebäude erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (Zählpunktinhaber:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.
Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen grundsätzlich alle Technologien in Frage, neben Photovoltaikanlagen beispielsweise auch Windkraftanlagen, Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
WAS SIND ERNEUERBARE ENERGIEGEMEINSCHAFTEN?
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
WAS SIND BÜRGERENERGIEGEMEINSCHAFTEN?
Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.
Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEGs an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. Kontrolle kann z.B. bedeuten, dass natürliche Personen, Gebietskörperschaften und Kleinunternehmen über die Mehrheit in der Mitgliederversammlung verfügen und die wichtigen Änderungen der Statuten beschließen können.
Sehr gerne arbeiten wir um dieses Vorhaben umzusetzen mit lokalen Energiegemeinschaften zusammen und/oder gründen gemeinsam mit dir die EEG.