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Die Anmeldung bei der Energiegemeinschaft (Genossenschaft) ist die Basis für einen oder mehrere Energielieferverträge für Einspeisung und Bezug. Der Energieliefervertrag wird gesondert nach Übermittlung des/der Zählpunkte abgeschlossen. Der Mitgliedsbeitrag wird nach Austritt aus der Genossenschaft rückerstattet.